Gassystemeinbauprüfung nach § 41a(5) StVZO

Gassystemeinbauprüfung (GSP): Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

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