Der qualifizierte GTÜ-Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen. Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden, wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der GTÜ-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend machen kann.
Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen GTÜ-Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt.
Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten
- Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:
Aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online-Datenübertragung zum Auftraggeber - Digital- und Videokameras sowie optimierte Texterfassung mittels Handscanner zur besonders einfachen und sicheren Datenübernahme aus den Fahrzeugpapieren